Falls Sie unter einem (oder mehreren) der folgenden Störungsbilder leiden, kann ich Ihnen eine fachgerechte psychotherapeutische Behandlung anbieten:
- Depression (u.a. gedrückte Stimmung, Interessensverlust, Freudlosigkeit, Verminderung von Antrieb und Aktivität, erhöhte Ermüdbarkeit) und/oder starke Stimmungsschwankungen
- „Burnout“ (Überlastungs-/Erschöpfungssyndrom)
- Phobische Ängste (z.B. vor/in Menschenansammlungen, öffentlichen Orten, öffentlichen Verkehrsmitteln, sozialen und/oder Bewertungssituationen, Tieren, Höhen, geschlossene Räume etc.)
- Generalisierte Angst (nicht auf bestimmte Situationen beschränkt)
- Panikstörung (schwere unvorhersehbare Angstattacken mit massiven körperlichen Symptomen ohne organische/medizinische Ursache)
- Zwangsstörungen (wiederkehrende zwanghafte Gedanken und Handlungen)
- Anpassungsstörungen nach entscheidenden Lebensveränderungen oder belastenden Lebensereignissen (z.B. Trauerfall, Trennung, schwere körperliche Erkrankung o.ä.)
- Belastungsreaktionen (akut bei einer aktuellen schwerwiegenden Belastung oder posttraumatisch nach einem „Trauma“, also einem außergewöhnlich belastenden Ereignis in der jüngeren Vergangenheit oder der Biographie)
- Somatoforme Störungen (körperliche Symptome ohne organische Ursache oder auch Ängste, trotz fehlender organischer Befunde an einer körperlichen Erkrankung zu leiden)
- Psychische Beeinträchtigungen bei körperlichen Erkrankungen
- und anderes…
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur Psychotherapie eine medikamentöse Behandlung durchzuführen. Mit Ihren dafür zuständigen Ärzten (Hausarzt, Facharzt) arbeite ich – Ihr Einverständnis und eine Schweigepflichtsentbindung vorausgesetzt – gerne zusammen.
Bei den oben genannten Störungsbildern übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen vollständig die Behandlungskosten, die privaten Krankenkassen bzw. die zuständigen Beihilfestellen in der Regel auch. Privatversicherten empfehle ich jedoch wegen der individuell oft sehr unterschiedlichen Versicherungsverträge, sich schon vor einer Behandlung über die Kostenübernahme zu informieren. Voraussetzung für die Bezahlung durch die Kassen ist in jedem Fall eine fachlich begründete Diagnosestellung und ein entsprechender Antrag.