Behandlungsspektrum

Falls Sie unter einem (oder mehreren) der folgenden  Störungsbilder leiden, kann ich Ihnen eine fachgerechte psychotherapeutische Behandlung anbieten:

  • Depression (u.a. gedrückte Stimmung, Interessensverlust, Freudlosigkeit, Verminderung von Antrieb und Aktivität, erhöhte Ermüdbarkeit) und/oder starke Stimmungsschwankungen
  • „Burnout“ (Überlastungs-/Erschöpfungssyndrom)
  • Phobische Ängste (z.B. vor/in Menschenansammlungen, öffentlichen Orten, öffentlichen Verkehrsmitteln, sozialen und/oder Bewertungssituationen, Tieren, Höhen, geschlossene Räume etc.)
  • Generalisierte Angst (nicht auf bestimmte Situationen beschränkt)
  • Panikstörung (schwere unvorhersehbare Angstattacken mit massiven körperlichen Symptomen ohne organische/medizinische Ursache)
  • Zwangsstörungen (wiederkehrende zwanghafte Gedanken und Handlungen)
  • Anpassungsstörungen nach entscheidenden Lebensveränderungen oder belastenden Lebensereignissen (z.B. Trauerfall, Trennung, schwere körperliche Erkrankung o.ä.)
  • Belastungsreaktionen (akut bei einer aktuellen schwerwiegenden Belastung oder posttraumatisch nach einem „Trauma“, also einem außergewöhnlich belastenden Ereignis in der jüngeren Vergangenheit oder der Biographie)
  • Somatoforme Störungen (körperliche Symptome ohne organische Ursache oder auch Ängste, trotz fehlender organischer Befunde an einer körperlichen Erkrankung zu leiden)
  • Psychische Beeinträchtigungen bei körperlichen Erkrankungen
  • und anderes…

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur Psychotherapie eine medikamentöse Behandlung durchzuführen. Mit Ihren dafür zuständigen Ärzten (Hausarzt, Facharzt) arbeite ich – Ihr Einverständnis und eine Schweigepflichtsentbindung vorausgesetzt – gerne zusammen.

Bei den oben genannten Störungsbildern übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen vollständig die Behandlungskosten, die privaten Krankenkassen bzw. die zuständigen Beihilfestellen in der Regel auch. Privatversicherten empfehle ich jedoch wegen der individuell oft sehr unterschiedlichen  Versicherungsverträge, sich schon vor einer Behandlung über die Kostenübernahme zu informieren. Voraussetzung für die Bezahlung durch die Kassen ist in jedem Fall eine fachlich begründete Diagnosestellung und ein entsprechender Antrag.

Behandlungsspektrum außerhalb gesetzlicher o. privater Kassenleistungen
Es gibt eine Reihe von Schwierigkeiten sowie Konflikte und Probleme, die zwar oft großes Leid verursachen, deren  Behandlung jedoch nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist, weil die Beeinträchtigungen nach ICD-10 und Psychotherapierichtlinien nicht die Kriterien einer behandlungsbedürftigen „krankheitswertigen“ Störung erfüllen.

Dazu gehören u.a. familiäre und Erziehungsprobleme, Eheprobleme, Konflikte am Arbeitsplatz, Konflikte im sonstigen sozialen Umfeld und Probleme in der Persönlichkeits- und Selbstentwicklung.  Sofern Sie in Ihrer Lebensführung durch solche Schwierigkeiten beeinträchtigt sind und nach Veränderungen und Lösungen suchen,  biete ich Ihnen gerne Beratungs- oder Coachingleistungen an.  Diese  müssen Sie selbst bezahlen. Oft genügen hier jedoch wenige Sitzungen mit gezielten Anregungen, um eigenständig weitere Veränderungen vorantreiben zu können und eine positive Weiterentwicklung einzuleiten.

Für den Fall, dass Sie aus unterschiedlichen Gründen eine psychotherapeutische Behandlung nicht über Ihre Krankenkasse finanzieren lassen möchten, können Sie sich natürlich auch als Selbstzahler anmelden.

In allen hier genannten Fällen, in denen Sie für die Behandlung selbst aufkommen,  vereinbare ich mit Ihnen eine vorläufige Sitzungsanzahl und das Honorar, welches sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientiert. Somit bleibt der zeitliche und finanzielle Aufwand für Sie jederzeit kalkulierbar.

Supervision
Als anerkannte Supervisorin der Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation (AVM) übernehme ich im Bereich der Ausbildung von Psychologischen PsychotherapeutInnen für das Fachgebiet der Verhaltenstherapie Fallsupervisionen (einzeln und in der Gruppe) und biete Einzelselbsterfahrung an. Mein Honorar trägt bei AusbildungsteilnehmerInnen der AVM das Institut. Angehörige anderer Ausbildungseinrichtungen erkundigen sich bitte vorab, ob meine Supervisionsleistungen vom jeweiligen Ausbildungsinstitut anerkannt werden und wie die Bezahlung erfolgt. Ich bin jedoch zudem durch die PTK Bayern  als Supervisorin und Selbsterfahrungsleiterin anerkannt und auch akkreditiert, so dass  für bei mir absolvierte Supervisionen sowie  Einzelselbsterfahrung Fortbildungspunkte erworben werden können.

Für LehrerInnen und andere pädagische oder soziale Berufe biete ich ebenfalls Beratung, Supervision und Coaching an. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese Leistungen können Sie i.d.R. steuerlich geltend machen.