Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren drei unterschiedliche Behandlungsarten: analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Im Rahmen einer ersten, für Sie unverbindlichen Psychotherapeutischen Sprechstunde (und ggf. zwei möglichen weiteren PT-Sprechstunden) kläre ich mit Ihnen, ob bei Ihnen eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, die verhaltenstherapeutisch behandelt werden kann, und ob eine möglichst rasch beginnende Aktubehandlung, eine reguläre Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie erforderlich ist. Ebenso wird entschieden, ob die Behandlung in meiner Praxis durchgeführt werden kann, was von Ihren zeitlichen Verpflichtungen und meinen Terminkapazitäten abhängt, oder ob Sie sich an einen anderen Therapeuten wenden müssen. Gleiches gilt für meine Kollegin Frau Zängler, M.sc.
Sollte eine Kurz- oder Langzeittherapie in meiner Praxis möglich sein, dann kann während der sog. Probatorik (maximal 4 weitere genehmigungsfreie Probe-Sitzungen) ein Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse gestellt werden. Die probatorischen Sitzungen dienen der weiteren, vorwiegend diagnostischen Vorbereitung der Psychotherapie. Voraussetzung für die problemlose Genehmigung einer Therapie ist, dass in den letzten 2 Jahren keine Therapie erfolgte.
Für Privatversicherte gelten abweichende Regelungen, die ich in Ihrem individuellen Fall gerne mit Ihnen bespreche.
Exkurs Behandlungsumfang: